Gemeinde Allschwil

Leinenpflicht für Hunde

27.05.2024

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April – 31. Juli 2024 gilt im Allschwiler Wald absolute Leinenpflicht für Hunde.

Zum Schutz unseres Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Abs. 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil).

Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Einwohnerdienste

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