10.02.2021
Während der kommenden zwei Wochen, in denen üblicherweise Fasnachtsaktivitäten stattfinden, gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie weiterhin. Der Regierungsrat verzichtet auf zusätzliche Einschränkungen und ruft hiermit die geltenden Regeln erneut in Erinnerung.
Die Durchführung von Veranstaltungen ist zurzeit grundsätzlich verboten. Als Veranstaltung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher Anlass. In aller Regel gibt es dazu einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Sie sind dadurch charakterisiert, dass es zumeist eine Darbietung vor Zuschauerinnen und Zuschauern gibt oder sich Besucherinnen und Besucher während längerer Zeit am gleichen Ort aufhalten oder sich als Teilnehmende aktiv beteiligen.
Zulässig sind Treffen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) mit höchstens fünf teilnehmenden Personen. In der ganzen Schweiz gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verzichtet auf zusätzliche Einschränkungen. In Umsetzung der Verordnung des Bundes gelten folgende Regeln:
Der Regierungsrat bittet die Bevölkerung, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und damit aktiv mitzuhelfen, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt werden kann. Freuen wir uns alle doch auf die Fasnacht 2022, an der hoffentlich wieder ohne Einschränkungen die närrische Zeit zelebriert und genossen werden kann.
Kanton Basel-Landschaft
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