Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 19

10.05.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 19

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass das folgende Baugesuch zur Einsichtnahme aufliegt:

034/0666/2024 Bauherrschaft: Gopalakrishna Prashanth, Schönenbuchstrasse 11, 4123 Allschwil –
Projekt: Wärmepumpe, Parzelle B117, Schönenbuchstrasse 11, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: KEG GmbH, Grienenberger Yannick, Brühlmattweg 5, 4107 Ettingen

035/0669/2024 Bauherrschaft: Sutter Thomas u. Karin, Bruderholzstrasse 65, 4104 Oberwil BL –
Projekt: Wohn- und Gewerbegebäude mit Autoeinstellhalle, Parzelle A555, Baslerstrasse 310, 4123 Allschwil –Projektverantwortliche Firma/Person: Diener & Diener Architekten, Simon Eva-Maria, Henric Petri Strasse 22, 4051 Basel

036/0682/2024 Bauherrschaft: Stucki Silvia u. Bitterli Stucki Andreas, Blumenweg 19, 4123 Allschwil – 
Projekt: Vordach, Parzelle A1554, Blumenweg 19, 4123 Allschwil –
Projektverantwortliche Firma/Person: Moosmann Bitterli Architekten SIA STV GmbH, Bitterli Andreas, Mattenstrasse 16a, 4058 Basel


Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)


Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
20. Mai 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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