Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 15

11.04.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 15

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass das folgende Baugesuch zur Einsichtnahme aufliegt:

025/0517/2024 Bauherrschaft: FOR GmbH, Dahm Frederic, Lautengartenstrasse 8, 4053 Basel 
– Projekt: 3 Padel Tennisplätze / Garderobencontainer, Parzelle C1325, Binningerstrasse, 4123 Allschwil
– Projektverantwortliche Firma/Person: FOR GmbH, Dahm Frederic, Lautengartenstrasse 8, 4053 Basel


026/0518/2024 Bauherrschaft: C & S Immobilien AG, Sägesser Ken, Gemeindeholzweg 30/38, 4103 Bottmingen
– Projekt: Zufahrt Autoeinstellhalle, Parzelle B1758, Neuweilerstrasse, 4123 Allschwil
– Projektverantwortliche Firma/Person: beck+oser architekten gmbh, Laufenstrasse 16, 4053 Basel

027/0522/2024 Bauherrschaft: Senn Resources AG, Hemmer Steffen, Brühlgasse 37, 9004 St. Gallen
– Projekt: Mieterausbau: Gastronomiebetrieb, Parzelle A5657, A5674BR, Hegenheimermattweg 167c/d,
4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Blaser Architekten AG, Blaser Christian, Austrasse 24, 4051 Basel

028/0532/2024 Bauherrschaft: Tanner Ronald u. Sigrist Tanner Pia, Merkurstrasse 93, 4123 Allschwil
– Projekt: Solaranlage, Parzelle A1834, Merkurstrasse 93, 4123 Allschwil
– Projektverantwortliche Firma/Person: Helion Energy AG, Knopf Patrick, Niedermattstrasse 1, 4528 Zuchwil

Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)


Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens 
22. April 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.


Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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