Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 09

29.02.2024

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 09

ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:


015/0282/2024 Bauherrschaft: REDOMUS AG, Schmutz Christian, Waldweg 2, 8808 Pfäffikon SZ. – 
Projekt: Gewerbegebäude mit Gastronomiebetrieb und Autoeinstellhalle, Parzelle A29, Binningerstrasse,
4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Scioscia Engineering GmbH, Scioscia Stefano, Konradstrasse 21, 4600 Olten

016/0300/2024 Bauherrschaft: Messner Sandro, Carmenstrasse 41, 4123 Allschwil. – Projekt: Kamin,
Parzelle A1691, Carmenstrasse 41, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Friedrich Ofen-Kreativstudio GmbH, Reutackerstrasse 36, DE-79591 Eimeldingen

017/0301/2024 Bauherrschaft: Rothen Barbara u. Claude, Parkallee 36, 4123 Allschwil. –
Projekt: Um- und Anbau Mehrfamilienhaus / Velounterstand, Parzelle A1468, Parkallee 36, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Herzog Ritter Architekten, Ritter Sebastian, Zwingerstrasse 12, 4053 Basel

097/1798/2023 Bauherrschaft: Pfaff Cécile und Marco, Strengigartenweg 39, 4123 Allschwil. – Projekt: Umbau, Anbau und Aufstockung Doppeleinfamilienhaus, Parzelle C1524, Strengigartenweg 39, 4123 Allschwil –
1. Neuauflage: geändertes Kamin. – Projektverantwortliche Firma/Person: Daniel Däster Architektur GmbH,
Däster Daniel, Hauptstrasse 36, 4415 Lausen


Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
11. März 2024 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt


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