Angaben zur Dienstleistung

Anmelden in Allschwil
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Einwohnerdienste


Sie nehmen in Allschwil Wohnsitz
Damit die Formalitäten reibungslos abgewickelt werden können, melden Sie sich zuerst an Ihrem alten Wohnort ab.


E-Umzug
Die Gemeinde Allschwil nimmt am sogenannten eUmzug Schweiz teil. Mit dieser Dienstleistung können sich aus dem Inland zuziehende Schweizer und EU-Bürger*innen rund um die Uhr online an-, ab- und ummelden. Unter der Voraussetzung, dass Ihre alte Gemeinde am eUmzug teilnimmt, können sie sich mit dem eUmzug bequem bei uns anmelden. Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf www.eumzug.swiss.

 

Anmeldebestimmungen
Gesetzliche Bestimmung: Die Anmeldung in Allschwil muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Wohnsitznahme bei den Einwohnerdiensten erfolgen.


Was kostet die Anmeldung?
An-, Um-, und Abmeldungen sind in Allschwil gebührenfrei.


Was ist zur Anmeldung mitzubringen?
Beachten Sie hierzu bitte unser Merkblatt.

 

Zuzug oder Wegzug getrennter oder unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern
Ein Zuzug nach oder Wegzug aus Allschwil von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.

Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig.

Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Allfällig vorhandene Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen.

 

Folgende Unterlagen werden bei Schweizer/-innen benötigt:
- Kopie Reisepass/Identitätskarte (Vor- und Rückseite)
- Fragebogen um Bewilligung des Aufenthalts
- Mietvertrag oder bei c/o-Adresse eine schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
 

 

Folgende Unterlagen werden bei Ausländer/-innen benötigt:
- Kopie Reisepass/Identitätskarte (Vor- und Rückseite)
- Kopie Aufenthalts-, Grenzgänger- oder Niederlassungsbewilligung
- Fragebogen um Bewilligung des AufenthaltsMietvertrag oder bei c/o-Angabe eine schriftliche Einverständniserklärung des Adressinhabers oder einen Untermietvertrag

Nach positivem Entscheid des Gesuches, benötigen wir einen Heimatausweis. Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Ihres gesetzlichen Wohnortes.

 

Sind Sie Eigentümer*in einer selbstbewohnten Liegenschaft und haben einen Untermieter oder eine Untermieterin?

Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihre Untermieterin oder Ihren Untermieter vollständig aus und händigen Sie es ihr oder ihm mit einer Kopie Ihres Ausweises aus.

Untermieter*in: Bitte nehmen Sie das ausgefüllte Formular bei der Anmeldung oder Adressänderung mit oder laden es im eUmzug hoch.

 

 

Daniel
Fabienne
Ramona
Abetare
Valdeta
Janine
Dennis

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