Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung Feuerwehr
Feuerwehr Allschwil

 

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Ansätze für Verrechnung von Leistungen an Dritte

 

Pauschalverrechnung 
 CHF
Unterstützung der Sanität   5)500.00
  
Täuschungs-/Unfugalarme (Brandmelde- und Sprinkleranlagen) 
Erster Einsatz im Kalenderjahr (pro BMZ)  
06.00-18.00 Uhr800.00
18.00-06.00 Uhr600.00
Weitere Einsätze im Kalenderjahr (pro BMZ)     
06.00-18.00 Uhr1'700.00
18.00-06.00 Uhr1'500.00
  
Ansätze bei Aufwandverrechnung  Personal 
Verrechnungsgebühr80.00
Mannschaft pro Std. und AdF50.00
bei Spezialaufträgen (ausserhalb von Einsätzen) pro Std. 1)84.00
Einrückpauschale pro Einsatz und AdF22.00
  
Fahrzeuge (ohne Bedienung) 
Hilfeleistungsfahrzeug (CÄSAR 1) pro Einsatz300.00
Kombifahrzeug (CÄSAR 2), pro Einsatz250.00
Autodrehleiter (CÄSAR 3), pro Einsatz350.00
Atemschutzfahrzeug (CÄSAR 4), pro Einsatz1) 200.00
Transportfahrzeuge (CÄSAR 5 und 6), pro Einsatz1) 150.00
Kommandofahrzeug (CÄSAR 10), pro Einsatz1) 150.00
  
Maschinen und Geräte (ohne Bedienung) 
Motorspritze bis 1800 l/min, pro Std. 1)100.00
Motorspritze ab 1800 l/min, pro Std. 1)200.00
Tauchpumpe, pro Einsatz80.00
Exhaustor / Hochdrucklüfter, pro Std.60.00
Generator bis 9,9 KVA pro Std. 1)40.00
Generator von 10 KVA bis 19.9 KVA pro Std. 1)70.00
Generator ab 20 KVA pro Std. 1)100.00
Grossgenerator ab 160 KVA pro Std.250.00
Wassersauger, pro Einsatz80.00
Wischmaschine pro Stunde 2)150.00
Beleuchtungsanhänger, pro Einsatz200.00
  
Material 
Oelbinder (Wasser, Land) pro Sack60.00
Wasserschutzkissen pro Stück 1)40.00
Atemluftfüllung pro 6 Liter Flasche 1)12.00
Atemluftfüllung pro 2 Liter Flasche 1)6.00
Löschschaum pro Liter1) 12.00

 

Der Ersatz der Einsatzkosten richtet sich nach kantonalen und kommunalen Bestimmungen.


Zuständiger Bereich:
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2007
Erfolgte Revisionen:
1) 09.12.04; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
2) 06.12.06; Gemeinderatsbeschluss 888.06, in Kraft per 01.01.2007
3) 12.12.07; Gemeinderatsbeschluss 949.07, in Kraft per 01.01.2008
4) 26.08.09; Gemeinderatsbeschluss 500, in Kraft per 01.09.2009
5) 17.06.15; Gemeinderatsbeschluss 301, in Kraft per 18.06.2015

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