Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung hat die Analyse durchgeführt und von der Wirtschaftsprüfungs-,Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG prüfen lassen. In der Gemeindeverwaltung Allschwil besteht kein Geschlechtseffekt.