Angaben zur Dienstleistung

Benutzung öffentlichen Grundes (Allmend)
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Die Benutzung der Allmend durch Private für Baustelleninstallationen, für das Aufstellen von Mulden, etc. ist nur gestattet, sofern auf dem Privatareal keine Möglichkeit der Installation besteht oder der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig wäre.

Für jede vorübergehende Inanspruchnahme der Allmend sowie für dadurch bedingte Verkehrsregelungen ist vorgängig durch Einreichung von Planunterlagen mit genauen Angaben zu Art und Umfang der Benutzung eine Bewilligung der Abteilung  einzuholen.

Das Benutzen der Allmend ohne Bewilligung ist gemäss §32 des Polizeireglements nicht gestattet. Baustellen, Mulden, Materiallagerungen, Hindernisse für Fussgänger, etc. müssen im Bereich der Allmend während der Dunkelheit und bei Nebel beleuchtet werden. Die für die Strassensignalisation geltenden Vorschriften sind einzuhalten.

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