Kostengutsprachen an Alters- und Pflegeheime
Bitte beachten Sie, dass zwingend vor Heimeintritt eine Bedarfsabklärung bei der zuständigen Fachstelle Alter und Gesundheit der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch durchgeführt werden muss.
Restkostenfinanzierung
Innerhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch wird auf die Kostengutsprachen der Restfinanzierung verzichtet. Um eine optimale Verrechnung gewähren zu können, benötigen die Gemeinden folgende Angaben per E-Mail:
Name, Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Eintrittsdatum
Ausserhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch melden die Alters- und Pflegeheime per E-Mail folgende Angaben, um die Kostengutsprache zu erhalten:
Name, Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Eintrittsdatum
Sicherstellung für allfällige Forderungen, Heimdepot:
Die Gemeinden Allschwil und Binningen erteilen die subsidiäre Kostengutsprachen auf schriftlichen Antrag des Alters- und Pflegeheims. Dem Antrag müssen alle nötigen Unterlagen zur finanziellen Situation beigelegt werden, insbesondere die EL-Verfügung der SVA.
Kontaktdaten der Gemeinden
Gemeinde Allschwil
E-Mail Adresse: Alter-Gesundheit@allschwil.bl.ch
Gemeinde Binningen
E-Mail Adresse: admin-fag@binningen.bl.ch