Angaben zur Dienstleistung

Kostengutsprachen für Alters- und Pflegeheime beantragen

Kostengutsprachen an Alters- und Pflegeheime

Bitte beachten Sie, dass zwingend vor Heimeintritt eine Bedarfsabklärung bei der zuständigen Fachstelle Alter und Gesundheit der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch durchgeführt werden muss.

 

Restkostenfinanzierung

Innerhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch wird auf die Kostengutsprachen der Restfinanzierung verzichtet. Um eine optimale Verrechnung gewähren zu können, benötigen die Gemeinden folgende Angaben per E-Mail:

Name, Vorname

Adresse

Geburtsdatum

Eintrittsdatum

 

Ausserhalb der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch melden die Alters- und Pflegeheime per E-Mail folgende Angaben, um die Kostengutsprache zu erhalten:

Name, Vorname

Adresse

Geburtsdatum

Eintrittsdatum

 

 

Sicherstellung für allfällige Forderungen, Heimdepot:

Die Gemeinden Allschwil und Binningen erteilen die subsidiäre Kostengutsprachen auf schriftlichen Antrag des Alters- und Pflegeheims. Dem Antrag müssen alle nötigen Unterlagen zur finanziellen Situation beigelegt werden, insbesondere die EL-Verfügung der SVA.

 

Kontaktdaten der Gemeinden

Gemeinde Allschwil

E-Mail Adresse: Alter-Gesundheit@allschwil.bl.ch

Gemeinde Binningen

E-Mail Adresse: admin-fag@binningen.bl.ch

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