Angaben zur Dienstleistung

Parkkarte online beziehen
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Gemeindepolizei
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Klicken Sie auf den externen Link oben, um online und bequem Ihre Anwohnendenparkkarte (nur für in Allschwil gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner) oder wahlweise Tages-/Halbtagesparkkarten (auch für Auswärtige) zum Ausdrucken (PDF) zu beziehen. Bezahlen können Sie direkt online via Twint, Mastercard oder Visa.


Nutzungsbedingungen Parkraumbewirtschaftung

Auf Gemeindestrassen sind bewirtschaftete Gebiete mit Blauer Zone eingerichtet, innerhalb derer für das Parkieren mit Parkkarten sowie mit der kantonalen Gewerbeparkkarte erweiterte Parkierberechtigungen gelten. Diese Gebiete sind gesondert signalisiert.

Anwohnendenparkkarten berechtigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren im bewirtschafteten Gebiet für ein Jahr.

Anwohnendenparkkarten können ausschliesslich online mittels gültigem Fahrzeugausweis bezogen werden. Der Bezug am Schalter der Gemeindepolizei wird mit einer zusätzlichen Aufwandgebühr von CHF 20.– belastet (nur Barzahlung). Zudem gilt in diesem Fall eine Bearbeitungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen.

Tages- oder Halbtagesparkkarten können auch von auswärtigen Personen erworben werden.

In Allschwil ansässige Betriebe können mittels Gesuch für leichte Motorwagen ihrer Mitarbeitenden eine Angestelltenparkkarte zum Preis von CHF 860.– pro Jahr beantragen. Das schriftliche Gesuch hat unter Angaben der Firma auch die Anzahl der Mitarbeitenden zu enthalten und ist an folgende Adresse zu richten:

Gemeindeverwaltung Allschwil
Abteilung Sicherheit PRB
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil

Bei allen Parkkarten gilt, dass diese sichtbar hinter der Frontscheibe der Fahrzeuge anzubringen sind. Damit erleichtern Sie den Kontrollorganen die Arbeit. Die Parkkarten gelten ausschliesslich auf den Gemeindestrassen im bewirtschafteten Gebiet, welche gesondert signalisiert sind «Mit Parkkarte 4123 unbeschränkt». In den Blauen Zonen auf den Kantonsstrassen sind die Parkkarten nicht gültig.

WICHTIG: Die im Jahr 2022 bezogenen Anwohnerparkkarten mit Gültigkeit 2023 sind ab sofort gültig und können auch ab sofort in den Fahrzeugen deponiert werden! Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Parkkartenpflicht gilt bis Ende 2022 eine grosszügige Übergangsfrist. Die Gemeindepolizei wird ab ca. Dezember in den Quartieren Kontrollen durchführen, die Parkkartenpflicht jedoch bis Ende Jahr vorerst mit Augenmass durchsetzen.

In den blau markierten Zonen auf den Gemeindestrassen bleiben auch mit der Parkraumbewirtschaftung die bisherigen Regelungen für «Blaue Zonen» bestehen. So kann weiterhin eine Stunde oder ab 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch ohne Anwohnerparkkarte frei parkiert werden. Zu beachten gilt es, dass der Samstag als Werktag gilt.

Anwohnendenparkkarten, die nicht mehr gebraucht werden oder für deren Besitz die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, sind innert 14 Tagen der Gemeindepolizei persönlich am Schalter zurückzugeben oder per Post zu retournieren. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ist gemäss Reglement nicht möglich. Anwohnendenparkkarten verlieren zudem ihre Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr bestehen. Die missbräuchliche Verwendung sowie der unberechtigte Bezug von Anwohnendne-, Tages-, Halbtages- und Angestelltenparkkarten hat deren Entzug und eine Busse zur Folge.

Weitere Informationen sind im Reglement über die Parkraumbewirtschaftung sowie in der dazugehörigen Verordnung auf der Gemeindewebseite unter www.allschwil.ch/de/parkraumbewirtschaftung zu finden.

2022 Abteilung Sicherheit/Gemeindepolizei

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