Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen dazu als erstes ein Visumsgesuch bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Im Rahmen der Prüfung des Gesuchs kann durch die Auslandvertretung eine sogenannte «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist vom ausländischen Gast auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen.
Wenn Sie bereit und in der finanziellen Lage sind, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen und die Rückreise nach Ablauf der bewilligten Frist garantieren können, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung". Wenn Sie in ungetrennter Ehe leben, muss die Verpflichtung von beiden Ehepartnern gemeinsam unterzeichnet werden. Anschliessend sprechen Sie persönlich mit der Verpflichtungserklärung und den untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Allschwil vor.
Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten können wir das Gesuch nicht abschliessend bearbeiten. Anhand Ihrer Angaben erstellt die Einwohnerkontrolle eine Deklaration mit einer Berechnung als Grundlage für den abschliessenden Entscheid durch die Schweizerische Vertretung (Botschaft) im Domizilland der ersuchenden Person. Ein Rechtsanspruch auf eine Einreise besteht nicht. Die Kosten für die Abklärungen der Gemeinde betragen CHF 20.-- pro Verpflichtungserklärung und sind direkt am Schalter zu bezahlen.
Nötige Unterlagen
- Ausgefülltes Gesuch Verpflichtungserklärung mit Stempel der ausländischen CH Vertretung (Botschaft)
- Ausweisdokumente aller garantierenden Personen (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis)
- Aktuelle Bank- bzw. Postkontoauszüge (nicht älter als 1 Arbeitstag) (Diese müssen ein vorhandenes Vermögen von CHF 30'000.- ausweisen)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Aktueller Betreibungsregisterauszug aller garantierenden Personen
- Mietvertrag
- Nachweis der Reiseversicherung (falls notwendig, ersichtlich auf der Verpflichtungserklärung)