Angaben zur Dienstleistung

Verpflichtungserklärung des Bundes
Einwohnerdienste
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen dazu als erstes ein Visumsgesuch bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Im Rahmen der Prüfung des Gesuchs kann durch die Auslandvertretung eine sogenannte «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist vom ausländischen Gast auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen.

Wenn Sie bereit und in der finanziellen Lage sind, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen und die Rückreise nach Ablauf der bewilligten Frist garantieren können, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung". Wenn Sie in ungetrennter Ehe leben, muss die Verpflichtung von beiden Ehepartnern gemeinsam unterzeichnet werden. Anschliessend sprechen Sie persönlich mit der Verpflichtungserklärung und den untenstehenden Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Allschwil vor.

Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten können wir das Gesuch nicht abschliessend bearbeiten. Anhand Ihrer Angaben erstellt die Einwohnerkontrolle eine Deklaration mit einer Berechnung als Grundlage für den abschliessenden Entscheid durch die Schweizerische Vertretung (Botschaft) im Domizilland der ersuchenden Person. Ein Rechtsanspruch auf eine Einreise besteht nicht. Die benötigten Unterlagen sind im untenstehenden Merkblatt ersichtlich.

Daniel
Fabienne
Ramona
Abetare
Valdeta
Janine
Dennis
  • Information on Declaration of Sponsorship (Merkblatt für Verpflichtungserklärung in Englisch) (155 KB)

    A declaration of sponsorship is an official document proving that third-party nationals have sufficient financial means to stay in Switzerland. A Swiss embassy or consulate may require a declaration of sponsorship before issuing a visa, if applicants do not have sufficient funds or there is doubt as to whether they have sufficient funds to support themselves.

  • Merkblatt Verpflichtungserklärung Deutsch (112 KB)

    Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Die Schweizer Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen.

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