Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung Friedhofs- und Bestattungswesen
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil vom 28. Mai 1997, § 3

Die Gebühren verstehen sich exklusiv einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer.

Für in Allschwil wohnhaft gewesene Verstorbene 
  
KremationskostenWeiterverrechnung durch die Gemeinde Allschwil gemäss vorliegender Rechnung
Erdgräber:
- Familiengrab

CHF 7000
- Doppelgrab 1)CHF 5000
  
Urnennischen:
- Abdeckplatte exkl. Beschriftung pro Stück


CHF 150

- Beschriftung 2)Drittkosten
- Entfernen einer Abdeckplatte für weitere InschriftenDrittkosten
  
Gemeinschaftsgrab:
- Beschriftung 2)

Drittkosten
  
Friedwald:
- Gemeinschaftsbaum exkl. Beschriftung

CHF 150
- Familienbaum  exkl. BeschriftungCHF 7000
- Generationenbaum  exkl. BeschriftungCHF 15'000
  
Für auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene 
Neue Gräber 
Erdgräber:
- Sargreihengrab

CHF 4500
- UrnenreihengrabCHF 3500
- KinderreihengrabCHF 3500
- Doppelgrab 1)CHF 8000
- Urnengemeinschaftsgrab (p. Urne)CHF 3500
UrnennischeCHF 3500
Friedwald:
- Gemeinschaftsbaum

CHF 3500
  
An auswärts wohnende Personen werden keine neuen Familiengräber sowie Familien- und Generationsbäume vergeben. 
  
Beisetzung in bestehende Gräber: 
Sargbestattung in bestehendes Familien- oder DoppelgrabCHF 2250
Urnenbestattung in bestehendes Familien- oder DoppelgrabCHF 1750
Urnenbestattung in Sarg- oder UrnenreihengrabCHF 1750
Urnenbestattung in UrnennischeCHF 1750
Urnenbestattung bei bestehendem GemeinschaftsbaumCHF 1750
Urnenbestattung bei bestehendem FamilienbaumCHF 1750
Urnenbestattung bei bestehendem GenerationenbaumCHF 1750
  
Weitere Gebühren 
AbdankungskapelleCHF 300
Aufbahrungsraum pauschal bis 3 TageCHF 200
jeder weitere TagCHF 50
Grabkreuz oder Metalldorn inkl. BeschriftungCHF 125
Grabsteinbewilligung aller ArtCHF 50
Bewilligung für jede weitere InschriftCHF 20
ExhumierungDrittkosten
  
Urnenverlegung innerhalb der ord. Belegungsdauer: 
- in ein neues Grabgemäss auswärtigem Tarif
  
Urnenverlegung nach Ablauf der Belegungsdauer: 
- in ein bestehendes GrabCHF 650
- in ein neues Grabgemäss auswärtigem Tarif
- Urnenentnahme aus einer UrnennischeCHF 150
- Urnenentnahme aus einem ReihengrabDrittkosten
Immerbegrünung bei vorzeitiger Grabaufhebunggratis
  
Erklärung der Begriffe: 
Drittkosten: Direkte Rechnungsstellung der Kosten durch den Bildhauer oder Bestatter an die Angehörigen des Verstorbenen. 

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung  Umwelt
Stand der Gebührenansätze: 1. August 2025
Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss 867.02 vom 11.12.2002, in Kraft per 01.01.2003
1) 09.12.2004; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
2) 07.12.2005; Gemeinderatsbeschluss 879.05, in Kraft per 01.01.2006
3) 10.12.2008; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009
4) 27.05.2025; Gemeinderatsbeschluss 188; in Kraft per 01.08.2025

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