Angaben zur Dienstleistung

Familiennachzug
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/migration/aufenthalt/drittstaaten/downloads/merkblatt-ausweis-b-drittstaaten.pdf?searchterm=Familiennachzug%20Angeh%C3%B6rige%20von%20Drittstaaten
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/migration/merkblatter/downloads/merkblatt-familiennachzug-eu-efta.pdf?searchterm=Merkblatt%20Familiennachzug%20eu%20efta
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der gesamten Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Bevor der Familiennachzug bewilligt werden kann, ist deshalb abzuklären, wo sich in Zukunft das Zentrum des Familienlebens befinden wird. Liegt der Schwerpunkt weiterhin im Ausland, sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt. Der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in der Schweiz, wenn sich beide Ehepartner und alle Kinder, die ihrer Betreuung bedürfen, hier aufhalten werden.

 

Das Gesuch um Familiennachzug ist zu richten an das

Amt für Migration
Parkstrasse 3
4402 Frenkendorf 

 

Das Amt für Migration leitet das Gesuch im Anschluss an die betroffene Gemeinde (Gemeindepolizei) weiter. Diese prüft die finanziellen Verhältnisse sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten (geeignete Wohnung, Arbeitsverhältnis etc.)  der Gesuchsteller.

Andreas
Stephan
Christian

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