Angaben zur Dienstleistung

Hundespazierwege
Gemeindepolizei

Entnehmen Sie unserer Hundespazierwegkarte, auf welchen Wegen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen. Die Karte können Sie auf Ihrem Bildschirm beliebig nahe heranscrollen:

(Ctrl-Taste & Scrollen oder + / -).

Bitte beachten Sie, dass die Spazierwege im Wald an den Bäumen mit roten Ringen markiert sind.

Jeweils vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Wald und an den Waldsäumen wegen der Setz- und Brutzeit unserer Wildtiere eine absolute Leinenpflicht.

Andreas
Stephan

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