Angaben zur Dienstleistung

Grenzabstände
Bewilligungswesen

Grenzabstände

Grenzabstände für Neubauten sind im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 geregelt.

Für die Grenzabstände bei Stützmauern und Einfriedungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen verweisen wir auf das Merkblatt "Gesetzesauszüge zu verschiedenen Themen" im pdf-Format der Gemeinde Allschwil.
 

Kontakt

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft, Tel.-Nr. +41 61 / 552 67 77, zur Verfügung.

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