Angaben zur Dienstleistung

AHV - Formulare und Merkblätter beziehen
https://www.ahv-iv.ch
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Im schweizerischen Dreisäulenprinzip bilden die AHV und IV zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
 

Die Altersrente (AHV) ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.
 

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Einerseits ermöglicht sie invaliden Versicherten, sich dank Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise die Existenzgrundlage selbständig zu sichern, oder tut dies, wenn eine (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, mit dem Ausrichten einer (Teil-)Rente.
 

Die Merkblätter geben eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

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