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Betreibungsregister - Auszug bestellen
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Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Betreibungs- und Konkursamt

Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen.
 

Was tun, um das Betreibungsregister zu säubern?
Das Betreibungsregister hat den Charakter eines amtlichen Protokolls. Daher kann man keine Betreibung spurlos zum Verschwinden bringen. Selbst gelöschte Betreibungen werden also nicht physisch zum Verschwinden gebracht. Sie erhalten einfach den Vermerk "gelöscht". Man kann aber dafür sorgen, dass das Betreibungsamt in späteren Auszügen aus dem Register eine Betreibung nicht mehr aufführt. Am einfachsten geht dies, indem man mit dem Gläubiger verabredet, dass er die Betreibung zurückzieht (beispielsweise nachdem man den Teil der Forderung bezahlt hat, den man nicht bestreitet).

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