Angaben zur Dienstleistung

Strafantrag - einreichen
https://www.ch.ch/de/anzeige-erstatten/
Gemeindepolizei

Bei der Gemeindepolizei können Sie keine Strafanträge für Straftaten welche im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt sind, einreichen. In der Regel muss ein solcher Strafantrag schriftlich und unterzeichnet an die Staatsanwaltschaft gerichtet werden. Die geschädigte Person kann sich jedoch auch an einen Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft wenden.

Bei der Gemeindepolizei können Sie  Verstösse und Übertretungen von Gemeindereglementen zur Anzeige bringen. Die Personen, welche die Übertretung begangen haben, müssen ihnen jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen namentlich bekannt oder zumindest einfach zu eruieren sein. Eine Anzeige bei der Gemeindepolizei gegen "unbekannt" ist nicht möglich.

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