Während der kommenden zwei Wochen, in denen üblicherweise Fasnachtsaktivitäten stattfinden, gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie weiterhin. Der Regierungsrat verzichtet auf zusätzliche Einschränkungen und ruft hiermit die geltenden Regeln erneut in Erinnerung.