Angaben zur Dienstleistung

Steuersätze 2022

Natürliche Personen Einkommens- und Vermögenssteuer

58 % der Staatssteuer
 

Feuerwehrersatzabgabe

 7 % der Gemeindesteuer (vom 21. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr)
 

Vergütungs- und Verzugszins:

0.2% Vergütungszins für Steuervorauszahlungen

5 % Verzugszins nach Fälligkeit (vorbehaltlich Änderungen COVID-19)
 

Ordentliche Fälligkeit der Gemeindesteuer

31. Oktober
 

Kirchensteuern
Angehörige der evangelisch reformierten Kirchgemeinde:

0.55 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 75,-- pro Kind

0.10 % vom steuerbaren Vermögen

0.11 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen

Der Steuerbetrag ist auf max. 15% der normalen Staatssteuer begrenzt


Angehörige der römisch katholischen Kirchgemeinde:

8.00 % der normalen Staatssteuer


Angehörige der christkatholischen Kirchgemeinde:

0.70 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 50,-- pro Kind

0.10 % vom steuerbaren Vermögen

0.175 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen

Sind in einer Familie verschiedene Kirchenzugehörigkeiten vorhanden, werden die Kirchensteuern anteilsmässig erhoben.

 

Kapitalgesellschaften / Genossenschaften

Ertrag: 5% / Kapital: 0.55 ‰
 

Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen

Ertrag: 5 % / Kapital: 0.55 ‰

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