Natürliche Personen Einkommens- und Vermögenssteuer
58 % der Staatssteuer
Feuerwehrersatzabgabe
7 % der Gemeindesteuer (vom 21. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr)
Vergütungs- und Verzugszins:
0.2% Vergütungszins für Steuervorauszahlungen
5 % Verzugszins nach Fälligkeit (vorbehaltlich Änderungen COVID-19)
Ordentliche Fälligkeit der Gemeindesteuer
31. Oktober
Kirchensteuern
Angehörige der evangelisch reformierten Kirchgemeinde:
0.55 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 75,-- pro Kind
0.10 % vom steuerbaren Vermögen
0.11 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen
Der Steuerbetrag ist auf max. 15% der normalen Staatssteuer begrenzt
Angehörige der römisch katholischen Kirchgemeinde:
8.00 % der normalen Staatssteuer
Angehörige der christkatholischen Kirchgemeinde:
0.70 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 50,-- pro Kind
0.10 % vom steuerbaren Vermögen
0.175 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen
Sind in einer Familie verschiedene Kirchenzugehörigkeiten vorhanden, werden die Kirchensteuern anteilsmässig erhoben.
Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
Ertrag: 5% / Kapital: 0.55 ‰
Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen
Ertrag: 5 % / Kapital: 0.55 ‰