Angaben zur Dienstleistung

Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Allmend)
Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU)

Für Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Gemeindestrassen, Trottoirs etc.) ist vorgängig durch Einreichung des Aufgrabungsgesuchs inklusive Situationsplan (mit der Vermassung der Aufgrabung) eine Bewilligung bei der Abteilung Entwickeln - Planen - Bauen einzuholen.

Bewilligungen für Aufgrabungen auf Kantonsstrassen sind direkt und vorgängig beim Tiefbauamt Basel-Landschaft, GB Kantonsstrassen Kreis 1, Fluhstrasse 4, 4153 Reinach, Telefon 061 552 40 90, einzuholen.

Aufgrabungen auf privatem Grund bedürfen der Einwilligung des Eigentümers.

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