Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss und die frühzeitige Alarmierung der Bevölkerung.
Zusammenarbeit der Behörden
In der Regel erfolgt der Auftrag zur Auslösung des Alarmierungszeichens auf nationaler Ebene durch die Nationale Alarmzentrale (NAZ), einem Bereich des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Die NAZ ist die Fachstelle des Bundes für ausserordentliche Ereignisse. Grundsätzlich verfügt jede zuständige Behörde über die Möglichkeit und das Recht, bei einem lokalen / regionalen Ereignis in eigener Regie die Sirenen auszulösen. Bei jedem Sirenenalarm - auch bei Fehlalarmen - ist unverzüglich die Kantonspolizei zu orientieren.
Information und Verbreiten von Verhaltensanweisungen
Der Allgemeine Alarm bedeutet für die Bevölkerung: Sofort Radio einschalten. Um die Bevölkerung via Radio während des ganzen Jahres rund um die Uhr und sofort zu erreichen, hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) das System ICARO geschaffen, an das alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien angeschlossen sind.
Sirenen: Einmal pro Jahr
Meist sind Katastrophen lokale oder regionale Ereignisse, weshalb gezielt die gesamte Bevölkerung des betroffenen Gebietes alarmiert und informiert werden muss. Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist bestrebt, die Alarmierungssysteme - in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagebetreibern - auf dem neuesten technischen Stand und jederzeit betriebsbereit zu halten. Dazu wird einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt.