Angaben zur Dienstleistung

Militärdienst (WK) - verschieben
http://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/dienstverschiebung.html
Militär (Kreiskommando BL)

Sowohl für die Verschiebung eines WK wie auch für die Erlaubnis um Urlaub muss ein Gesuch bei der entsprechenden kantonalen Militärverwaltung eingereicht werden. Als Grundsatz gilt: je früher, desto besser. Das Gesuch muss ohne Dienstbüchlein bis spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn an die jeweilige kantonale Militärverwaltung eingereicht werden.

Das Gesuch muss folgende Angaben beinhalten:

  • Absender
  • AHV-Nummer
  • militärische Einteilung
  • Begründung / Beweismittel
  • wenn möglich Ersatztermin
  • Datum und Unterschrift


Wichtig: Solange die Verschiebung des Dienstes nicht bewilligt ist, bleibt die Pflicht zum Einrücken bestehen.

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