Schutzräume und Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können.
Jeder und jedem einen Schutzplatz
Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es über 300'000 Personenschutzräume, zudem 2'500 Schutzanlagen. Heute lässt sich im Prinzip die ganze Bevölkerung in Schutzräumen unterbringen, es gibt allerdings örtliche Lücken. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erarbeitet die Grundlagen für Schutzbauten, Material und Systeme und stellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden die Einsatz- und Betriebsbereitschaft sicher.
Schutzraum-Baupflicht
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
Schutzanlagen
Als Schutzanlagen werden Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler bezeichnet. Sie dienen primär dazu, die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen.