Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen:
Handänderungen
Kauf, Schenkung, Erbgang, Erbteilung, Namensänderung usw.
Mutationen
Aufnahme oder Abbruch Gebäude, Begründen oder Aufheben von Stockwerkeigentum, Miteigentum, Baurecht, Amtliche Vermessung, Parzellenvereinigung, Parzellierung usw.
Schätzungen
End-, Nach- oder Revisionsschätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
Datenschutz
Katasteranzeigen werden nur an die aktuellen Eigentümer/-innen, Nutzniesser, Baurechtsnehmer/-innen, Amtsstellen oder Personen mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers resp. der Eigentümerin verschickt.
Gestütz auf dem Brandlagerwert lässt sich der sogenannte Eigenmietwert berrechnen, welcher auf der Steuererklärung anzugeben ist:
http://www.steuerrechner.bl.ch/Projekteigenmietwert2007
Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige.