Angaben zur Abteilung

Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
+41 61 486 26 07
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Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Granzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz.

 

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