Die Gemeindeverwaltung erklärt anstelle von Franz Vogt (CVP) Frau Beatrice Stierli als Nachrückende und somit als neues Mitglied des Einwohnerrates per sofort bis zum Rest der Legislaturperiode (30. Juni 2016) als gewählt (vgl. § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (vgl. § 83 GpR).