Halterinnen und Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung an- oder abzumelden. Die An- oder Abmeldung des Hundes muss gemäss dem Hundegesetz des Kantons Basel-Landschaft innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Registrierpflichtig sind Hunde, die älter als 4 Monate alt sind. Für die Anmeldung des Hundes sind folgende Unterlagen vorzuweisen: