14.09.2023
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 37
be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
075/1369/2023 Bauherrschaft: von Boletzky Paula und Ganter von Boletzky Robert, Mühlebachweg 25,
4123 Allschwil. – Projekt: Gedeckter Sitzplatz mit Windschutzverglasung, Parzelle B2409, Mühlebachweg 25,
4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: von Boletzky Paula und Ganter von Boletzky Robert, Mühlebachweg 25, 4123 Allschwil.
076/1392/2023 Bauherrschaft: Keiser Rolf und Eva, Merkurstrasse 77, 4123 Allschwil. – Projekt: Solaranlage, Parzelle A1948, Merkurstrasse 77, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: LWS Wärmeservice GmbH, Oberwilerstrasse 73, 4106 Therwil.
077/1398/2023 Bauherrschaft: Maria Lützenkirchen, v. d. Grütter Y., Nadelberg 20, 4051 Basel. – Projekt: Velounterstand, Parzelle A375, Sommergasse 7, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: W. Lüthi Metallbau GmbH, Oberwilerstrasse 4, 4123 Allschwil.
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
25. September 2023 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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