Gemeinde Allschwil

Baugesuche KW 19

11.05.2023

Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 19

be. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:


040/0711/2023 Bauherrschaft: Stoll Fabienne und Trinkler Simon, Merkurstrasse 10, 4123 Allschwil. – Projekt: Dachaufbau, Parzelle A1877, Merkurstrasse 10, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Louis Risi AG, Kleinschmidt Gerd, Pumpwerkstrasse 24, 4142 Münchenstein.

041/0725/2023 Bauherrschaft: Gastrag AG, Schumacher Roger, Steinenberg 14, 4051 Basel. – Projekt: Zweckänderung: alt Billard-Center in neu Restaurant / Monoblock, Parzelle A3350, Hegenheimermattweg 119a, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: raeto studer architekten gmbh, Studer Raeto, Solothurnerstrasse 72, 4053 Basel.

042/0737/2023 Bauherrschaft: Sethia Pooja und Vikas, Margarethenstrasse 59, 4053 Basel. – Projekt: Einfamilienhaus, Parzellen A6483 und A1979, Saturnstrasse, 4123 Allschwil. – Projektverantwortliche Firma/Person: Marty Häuser AG, Sirnacherstrasse 6, 9500 Wil SG.


Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:

Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8 bis 11.45 Uhr, Montag 13.30 bis 18 Uhr (vor Feiertagen bis 17 Uhr) / Mittwoch / Freitag 13.30 bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 061 486 25 52 oder 061 486 26 18)


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis spätestens
22. Mai 2023 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.


Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt

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