Die Baselbieter Bevölkerung hat sich in den vergangenen Wochen vorbildlich an das geltende Feuerverbot gehalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Entsprechend bleiben die geltenden Bestimmungen bis auf Weiteres bestehen.
Die Gemeinde Allschwil bietet auch 2022 eine unentgeltliche Rechtsberatung an. Ausser während der Schulferien erteilt lic. utr. iur. Hansruedi Burri in der Regel alle 14 Tage jeweils montags zwischen 17 und 19 Uhr Auskünfte in juristischen Fragen (je nach Nachfrage ist die Rechtsauskunft bis 19.30 Uhr geöffnet). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte ziehen Sie am Terminal der Einwohnerkontrolle durch Drücken des Buttons «Rechtsberatung» ein Ticket – Ihre Nummer wird dann aufgerufen.
Folgende Daten sind im Jahr 2022 für die unentgeltliche Rechtsberatung reserviert:
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Die Verfügung des Kantons hat Auswirkungen auf die Allschwiler Bundesfeier am 31.7. auf der Läubern: Der Programmpunkt mit dem geplanten Feuerwerk muss abgesagt werden.
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
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