Gemeinde Allschwil

Beschlüsse vom 16. März 2016

Geschäft 4270
Der Antrag von Kurt Kneier, CVP-Fraktion, auf Rückweisung des Geschäftes wird mit 7 Ja zu 19 Nein bei 6 Enthaltungen abgelehnt.

Der Bericht des Gemeinderates vom 27.01.2016 betreffend Immobilienstrategie 2016 Allschwil wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. In der Eventualabstimmung hat der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Immobilienstrategie 2016 Allschwil wird zur Kenntnis genommen unter Berücksichtigung folgender Anträge:“ gegenüber dem Antrag des Gemeinderates „Die Immobilienstrategie 2016 Allschwil wird zur Kenntnis genommen.“ grossmehrheitlich gegen eine Gegenstimme obsiegt.

Der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Immobilienstrategie 2016 Allschwil wird zur Kenntnis genommen unter Berücksichtigung folgender Anträge:“ wird grossmehrheitlich gegen eine Gegenstimme gutgeheissen.

2. In der Eventualabstimmung hat der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Parzelle A5650, Sturzenegger-Areal, wird zur Erstellung von Wohnungen an die Bürgergemeinde Allschwil zum marktüblichen Preis verkauft. Bei einer Veräusserung besteht ein Vorkaufsrecht der Einwohnergemeinde Allschwil.“ gegenüber dem Antrag des Gemeinderates „Die Parzelle A5650, Sturzenegger-Areal wird zur Erstellung von Wohnungen verkauft.“ grossmehrheitlich gegen 3 Gegenstimmen obsiegt.

Der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Parzelle A5650, Sturzenegger-Areal, wird zur Erstellung von Wohnungen an die Bürgergemeinde Allschwil zum marktüblichen Preis verkauft. Bei einer Veräusserung besteht ein Vorkaufsrecht der Einwohnergemeinde Allschwil.“ wird grossmehrheitlich bei 3 Gegenstimmen gutgeheissen.

3. In der Eventualabstimmung hat der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Parzelle A1285, Schulhaus Gartenstrasse inklusive Turn- und Konzerthalle, wird einer vertieften Verwendungsprüfung unterzogen. Diese beinhaltet insbesondere: Prüfung des Verkaufs, Prüfung einer Abgabe im Baurecht, Prüfung einer Eigennutzung resp. internen Zwischennutzung (z.B. Gemeindeverwaltung) sowie einer Unterschutzstellung. Diese Verwendungsprüfung wird bis spätestens Ende 2016 dem Einwohnerrat vorgelegt.“ gegenüber dem Antrag des Gemeinderates „Die Parzelle A1285, Schulhaus Gartenstrasse inkl. Turn- und Konzerthalle, wird verkauft.“ mit 25 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen obsiegt.

Der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Die Parzelle A1285, Schulhaus Gartenstrasse inklusive Turn- und Konzerthalle, wird einer vertieften Verwendungsprüfung unterzogen. Diese beinhaltet insbesondere: Prüfung des Verkaufs, Prüfung einer Abgabe im Baurecht, Prüfung einer Eigennutzung resp. internen Zwischennutzung (z.B. Gemeindeverwaltung) sowie einer Unterschutzstellung. Diese Verwendungsprüfung wird bis spätestens Ende 2016 dem Einwohnerrat vorgelegt.“ wird mit 23 Ja zu 5 Nein bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

4. In der Eventualabstimmung hat der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des Bettenacker-Areals eine Eigenbedarfsprüfung vorgenommen wird. Diese beinhaltet insbesondere: Berücksichtigung des Freiraum- und Gemeindeentwicklungskonzepts, mögliche Parzellierung und Veräusserungsvarianten (Verkauf / Baurecht).“ gegenüber dem Antrag des Gemeinderates „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass das Areal Bettenacker im Baurecht abgegeben werden soll, sofern die Eigenbedarfsprüfung dies zulässt.“ grossmehrheitlich gegen 2 Stimmen obsiegt.

Der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des Bettenacker-Areals eine Eigenbedarfsprüfung vorgenommen wird. Diese beinhaltet insbesondere: Berücksichtigung des Freiraum- und Gemeindeentwicklungskonzepts, mögliche Parzellierung und Veräusserungsvarianten (Verkauf / Baurecht).“ wird grossmehrheitlich gegen 2 Stimmen zugestimmt.

5. Der Gemeinderat wird grossmehrheitlich gegen 2 Stimmen beauftragt, die Parzelle A5650, Sturzenegger-Areal zu marktüblichen Preisen zu veräussern.

6. Der Antrag der Überparteilichen Arbeitsgruppe der FraktionspräsidentInnen „Der Gemeinderat wird beauftragt, eine gesamtheitliche Immobilienstrategie für sämtliche gemeindeeigene Grundstücke und Liegenschaften zu erstellen. Dazu gehören: Nutzung, Kosten und Ertrag von heutigen gemeindeeigenen Liegenschaften, zukünftiger Bedarf an Liegenschaften, Verkauf und Erwerb von Liegenschaft, Investition (inkl. Rückstellungen) und Unterhalt von Liegenschaften. Diese Strategie soll einem mittel- bis langfristigen Horizont aufweisen.“ wird grossmehrheitlich angenommen.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4270 grossmehrheitlich gegen 1 Stimme als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4272
Der Bericht des Gemeinderates vom 24.02.2016, betreffend Nachtragskredit von CHF 100‘000.00 zur Planung und Erstellung einer Lichtsignalanlage für Fussgänger über die Binningerstrasse, Höhe Schule Gartenhof wird beraten und es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Für die Planung und Erstellung einer Lichtsignalanlage für Fussgänger über die Binningerstrasse, Höhe Schule Gartenhof, wird ein Nachtragskredit von 50% der Gesamtkosten, respektive maximal CHF 100'000.00 (Kto 6150-5030.01) mit 26 Ja und 0 Nein bei 6 Enthaltungen bewilligt.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4272 einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4148B
Der Bericht des Gemeinderates vom 11.11.2015, betreffend Abrechnung über den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1'350'000.00 inkl. MWST für die Sanierung des Doppel-Kindergartens „Schlappenmatten“ wird beraten und es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Die Bauabrechnung für die Sanierung des Doppel-Kindergartens "Schlappenmatten" in Höhe von CHF 1'317'220.30 wird einstimmig genehmigt.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4148/B einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4255
Der Antrag der CVP-Fraktion, den Bericht des Gemeinderates vom 18.11.2015, betreffend Ersatz Parkplatzreglement durch Ersatzabgabereglement für Parkplätze an den Gemeinderat zurückzuweisen, wird mit 15 Ja gegen 14 Nein bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Geschäft 4273
Bericht des Gemeinderates vom 24.02.2016, betreffend Neues Verpflegungskonzept in den Schulergänzenden Tagesstrukturen Allschwil – Submission wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Einwohnerrat nimmt das neue Verpflegungskonzept für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen einstimmig zur Kenntnis.

2. Der Einwohnerrat nimmt das Submissionsverfahren für die Vergabe des Verpflegungsauftrags für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen einstimmig zur Kenntnis.

3. In der Eventualabstimmung hat der Antrag der FDP-Fraktion „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragsvergabe des Verpflegungsauftrags für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen sowie der Abschluss der beiden dazugehörenden Verträge ‚Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von Menüs‘ und der ‚Pachtvertrag Produktionsküche Gartenhof‘ mit den folgenden zwei Bedingungen in Kompetenz des Gemeinderats erfolgen.
A) Der Standard der Menüs entspricht in Umfang und Qualität mindestens dem bisherigen Verpflegungsangebot.
B) Die Kosten für die Abschreibung (10 Jahre) sowie Unterhalt und laufende Kosten der Produktionsküche werden vollumfänglich in den Pachtzins einberechnet und an den Pächter weitergegeben.“
gegenüber dem Antrag des Gemeinderates „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragsvergabe des Verpflegungsauftrags für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen sowie der Abschluss der beiden dazugehörenden Verträge ‚Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von Menüs‘ und der ‚Pachtvertrag Produktionsküche Gartenhof‘ in Kompetenz des Gemeinderats erfolgen.“ grossmehrheitlich obsiegt.
Der Antrag der FDP-Fraktion „Der Einwohnerrat nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragsvergabe des Verpflegungsauftrags für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen sowie der Abschluss der beiden dazugehörenden Verträge ‚Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von Menüs‘ und der ‚Pachtvertrag Produktionsküche Gartenhof‘ mit den folgenden zwei Bedingungen in Kompetenz des Gemeinderats erfolgen.
A) Der Standard der Menüs entspricht in Umfang und Qualität mindestens dem bisherigen Verpflegungsangebot.
B) Die Kosten für die Abschreibung (10 Jahre) sowie Unterhalt und laufende Kosten der Produktionsküche werden vollumfänglich in den Pachtzins einberechnet, und an den Pächter weitergegeben.“ wird einstimmig angenommen.

4. Der Einwohnerrat nimmt im Rahmen des C-Geschäfts der Generellen Leistungsüberprüfung (Massnahme 11) einstimmig zur Kenntnis, dass mit dem neuen Verpflegungskonzept für die Angebote der Schulergänzenden Tagesstrukturen "Produktion vor Ort durch Dritte" bei einem durchschnittlichen Mengengerüst von 220 Menüs pro Tag gegenüber den in Kapitel 2 vorgestellten Verpflegungsvarianten und zur heutigen Lösung CHF 40'000 bis CHF 180'000 eingespart werden können.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4273 einstimmig als Ganzes abgeschrieben.


Beschluss 2 des Geschäftes 4270 unterliegt dem obligatorischen Referendum.

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