Gemeinde Allschwil

Traktanden und Beschlüsse vom 16.03.2005

Traktanden

1. Bericht des Gemeinderates vom 27.10.2004 betreffend
Räumlichkeiten für Vereinsarbeiten (Postulat von Peter Humbel/J.J. Winter, SP-EVP-Fraktion, vom 19.11.2003); Geschäft 3483 A

2. Bericht des Gemeinderates vom 10.11.2004 und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen vom 20.01.2005 betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 4'500'000.-- inkl. MWST für die Erstellung der "Sportanlage im Brüel" am Hegenheimermattweg (Parzelle A 127), Geschäft 3558 / A

3. Bericht des Gemeinderates vom 09.06.2004 und der Kommission für Verkehrs- und Raumplanung vom 29.11.2004 betreffend Revision Zonenreglement und Zonenplan "Dorfkern", 2. Lesung, Geschäft 2145A

4. Bericht des Gemeinderates vom 10.03.2004 und Bericht der Kommission für Gemeindeordnung und -reglemente vom 25.02.2005 betr. Teilrevision des Personal- und Besoldungsreglements (Motion 3435 vom 29.04.2003, von Eugen Neeser, FDP-Fraktion) 1. Lesung, Geschäft 3435A / B

5. Interpellation von Jürg Gass, SP/EVP-Fraktion und Peter Hauser, SVP-Fraktion, vom 15.09.2004 betreffend Wasserqualität im Mühlebach und schriftliche Beantwortung des GR vom 12.01.2005, Geschäft 3553 / A

6. Bericht des Gemeinderates vom 23.02.2005 betreffend
3xjährliche Überprüfung der Wasserqualität im Mühlebach
(Postulat 3412 v. Jürg Gass, SP/EVP-Fraktion), Geschäft 3412 A

7. Bericht des Gemeinderates vom 02.03.2005 betreffend
Mittelfristige Nutzung des Wegmatten-I-Areals (Postulat 3495 v. Thomas Pfaff, SP/EVP-Fraktion), Geschäft 3495 A

8. Motion von Bruno Steiger, SD-Fraktion, vom 17.11.2004 betreffend
"Sofortige Aufhebung der Partnerschaft Blaj/RO", Geschäft 3584

9. Motion von Hanspeter Frey, FDP-Fraktion, vom 16.12.2004 betreffend
International School in Allschwil, Geschäft 3585

10. Motion von Peter von Arx, SVP-Fraktion, vom 19.01.2005 betreffend
"Geringfügige Entgelte aus Nebenerwerb, Art. 8bis AHV/IV", Geschäft 3586

11. Interpellation von Christoph Morat, SP/EVP-Fraktion, vom 15.09.2004 betreffend
Wasserbecken im Friedhofareal, Geschäft 3550

12. Interpellation von Hanspeter Frey, FDP-Fraktion, vom 15.09.2004 betreffend
Hochwasserschutz Dorf, Geschäft 3554

13. Interpellation von Jürg Gass, SP/EVP-Fraktion, vom 15.09.2004 betreffend
Hochwasserschutz im Mühlitäli, Geschäft 3552

Nach der Pause:
- INFO-FENSTER DES GEMEINDERATES


Beschlüsse

Geschäft 3483 A
Beantwortung des Postulates Nr. 3483 von Peter Humbel und Jean-Jacques Winter betreffend Räumlichkeiten für Vereinsarbeiten wird wie folgt beschlossen:

Antrag:

1. Vereine, die der IG Vereine Allschwil-Schönenbuch angehören sowie Allschwiler Parteien können grundsätzlich gemeindeeigene Lokalitäten für die Durchführung von Vorstandssitzungen benützen, wird mit grossem Mehr gutgeheissen.

2. In Lokalitäten, in denen vertrauliche Daten vorhanden sind (beispielsweise das Gemeindezentrum) ist eine Benützung durch Vereine und Parteien nicht möglich, wird mit 19:16 Stimmen gutgeheissen.

3. Das Postulat Nr. 3483 wird mit 19:16 Stimmen als erledigt abgeschrieben.

Geschäft 3558 / A
Über die Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 4'500'000.-- inkl. MWST. für die Erstellung der "Sportanlage im Brüel" am Hegenheimermattweg (Parzelle A 127) wird einstimmig wie folgt beschlossen:

6.1 Für die Erstellung der ‚Sportanlage im Brüel' am Hegenheimermattweg, Parzelle A 127, wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 4'500'000.00 inkl. Mehrwertsteuer bewilligt.

6.2 Eine allfällige Baukostenteuerung (Index April 2004 = 107.6 Punkte, Basis April 1998 = 100 Punkte) wird genehmigt.

6.3 Vom geleisteten Infrastrukturbeitrag der UBS von CHF 1'614'000.00 im Rahmen des Quartierplanes Sandweg wird Kenntnis genommen. Der Infrastrukturbeitrag wird für die Realisierung der "Sportanlagen im Brüel" eingesetzt.

6.4 Der Gemeinderat wird beauftragt, für die Begleitung der Projektierungs- und Ausführungsarbeiten eine begleitende Baukommission zu wählen und einzusetzen.

6.5 Gemäss § 12 Abs. 1 lit. g der Gemeindeordnung Allschwil unterliegen die Beschlüsse des Einwohnerrates gemäss Ziffern 1 und 2 hiervor dem obligatorischen Referendum (§ 120 Gemeindegesetz).

6.6 Der Gemeinderat wird mit der Durchführung der Volksabstimmung beauftragt.

Geschäft 2145A
Die Revision Zonenreglement und Zonenplan "Dorfkern" wird mit 30:2 Stimmen bei einer Enthaltung wie folgt beschlossen:

6.1 Die Revision der Zonenvorschriften und des Zonenplans "Dorfkern" wird gutgeheissen und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

6.2 Die Perimetererweiterung im Bereich der Liegenschaften Mühligässli 10, Oberwilerstrasse 35, 37, 39, 41 und 43 sowie Rebgässli 10 wird gutgeheissen und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

6.3 Die Mutation der Baulinienpläne "Baslerstrasse 39, Dorfplatz 2, Dorfplatz 8, Neuweilerstrasse 2a, Oberwilerstr. 13, Rebgässli 1 und 4" wird gutgeheissen und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

6.4 Die Motion Nr. 2145 von Alex Horisberger, FDP-Fraktion, wird als erledigt abgeschrieben.

Geschäft 3553 / A
Die Interpellation von Jürg Gass, SP/EVP-Fraktion, und Peter Hauser, SVP-Fraktion, vom 15. September 2004, betreffend "Wasserqualität im Mühlebach" wird beantwortet und als erledigt abgeschrieben.

Geschäft 3412 A
Über das Postulat betreffend Wasserqualitätsüberwachung im Mühlebach wird wie folgt abgestimmt:

Die Anträge

a) Der Einwohnerrat nimmt von der obigen Darstellung und dem beschriebenen Vorgehen Kenntnis.

b) Auf zusätzliche von der Gemeinde veranlasste Messungen wird aus den beschriebenen Gründen verzichtet.

c) Nach erfolgter Orientierungssitzung der Umwelt- und der Naturschutzkommission orientiert die Umweltkommission den Einwohnerrat über die Ereignisse der Gewässerüberwachung

d) Der Gemeinderat sorgt nach erfolgter Orientierungssitzung für die kommentierte Veröffentlichung der Messergebnisse.

werden jeweils mit 20:10 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Es wird mit grossem Mehr beschlossen, dass das Postulat Nr. 3412 nicht abgeschrieben wird.

Gemäss § 121 Gemeindegesetz unterliegen die Beschlüsse 6.1, 6.2, 6.3 des Geschäftes 2145A dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 9. Mai 2005, 24.00 Uhr, ab.

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