Gemeinde Allschwil

Traktanden und Beschlüsse vom 14.02.2001

Traktanden

1 Berichte des Gemeinderates und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen
betreffend Mutation des Zonenplanes Landschaft Schaffung einer Naturschutzzone "Mühlebachtal", 2. Lesung Geschäft 3136 / A

2. Berichte des Gemeinderates und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen betreffendGenehmigung der Quartierplanung "Ziegeleiareal", bestehend aus Quartierplan und Quartierplanreglement, 1. Lesung Geschäft 3202 / A

3. Bericht des Gemeinderates betreffend Postulat Mittagstisch: Verbesserung und Alternativen, Geschäft 3150A

4. Postulat der CVP/SVP-Fraktion betreffend Kampfhunde – Sicherheit in Allschwil, Geschäft 3254

5. Postulat von Bruno Steiger, SD-Fraktion, betreffend Erhaltung der 3 Poststellen in Allschwil, Geschäft 3268

Nach der Pause:

- INFO-FENSTER DES GEMEINDERATES
- FRAGESTUNDE


Beschlüsse

Geschäft 3136 / A
Der Teilrevision des Zonenreglementes Landschaft, bestehend aus der Ergänzung mit Paragraph 8, unter Berücksichtigung des Antrages der Verkehrs- und Planungskommission vom 14. Februar 2001, wird in 2. Lesung grossmehrheitlich zugestimmt.

Geschäft 3202 / A
Dem Quartierplan "Ziegeleiareal", bestehend aus den Quartierplänen mit den Nummern 1a, 1b, 2 und 3 wird mit folgenden Änderungen grossmehrheitlich zugestimmt:

1. Die Anbindung der Sammelstrasse an die Binningerstrasse erfolgt beim Knoten Binningerstrasse / Fabrikstrasse. Die Linienführung der Sammelstrasse ist gemäss dem Plan Jauslin + Stebler Ingenieure AG, Muttenz, vom 4.12.2000, 1122/5014/pläne auszuführen.

2. Zwischen der Binningerstrasse und der Ueberbauung, längs der Parzellengrenze West, wird ein Fuss- und Radweg mit einem Grünstreifen erstellt.

3. Die Fahrbahnbreite der Sammelstrasse beträgt 6.00 m, zuzüglich Trottoirs.

4. Der Quartierplanperimeter ist im Bereich der neuen Linienführung Sammelstrasse sowie Fuss- und Radweg / Grünstreifen anzupassen und zu erweitern.

Der Mutation des Teilzonenplanes "Siedlung Ziegeleien" wird grossmehrheitlich zugestimmt.

Die 1. Lesung des Quartierplanreglementes ist, unter Berücksichtigung der beiden Anträge der Verkehrs- und Planungskommission, abgeschlossen.

Gemäss § 121 Gemeindegesetz unterliegt der Beschluss des Geschäftes 3136/A dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft am Montag, 2. April 2001, 24.00 Uhr, ab.

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