
Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Einwohnergemeinde Allschwil. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die je einem der Departemente Präsidialdepartement, Bildung-Erziehung-Kultur, Einwohnerdienste - Sicherheit, Finanzen -Steuern, Soziale Dienste - Gesundheit, Hochbau - Raumplanung und Tiefbau - Umwelt vorstehen.
Die Gemeinderatsmitglieder, die ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben, werden nach dem Verhältniswahlverfahren für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Das Gemeinderatspräsidium wird nach dem Mehrheitswahlverfahren bestimmt.
Der Gemeinderat hält in der Regel wöchentlich eine nicht-öffentliche Sitzung ab. In beratender Funktion nimmt auch die Gemeindeverwalterin an den Sitzungen teil. Zur Behandlung von Sachgeschäften werden jeweils die entsprechenden Hauptabteilungsleiter der Verwaltung in die Besprechung gerufen.
Der Gemeinderat ist auch Baubewilligungsbehörde. Als eine Art Verfassung auf Gemeindeebene regelt die Gemeindeordnung den politisch-rechtlichen Aufbau von Allschwil. Den Behörden steht eine gut organisierte Verwaltung zur Seite. Über die Arbeit der Behörden orientiert der jährliche Geschäftsbericht des Gemeinderates. In der Strategische Entwicklungs- und Massnahmenplanung 2009 – 2014 hat der Gemeinderat die zukünftige Ausrichtung der gemeinderätlichen Politik festgelegt.