Zufahrtsbewilligungen

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

   
  CHF
Pflanzland- bzw. Schrebergärten  
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren 20.00
(Die Bewilligung für das zweite und jedes weitere Fahrzeug kann von einem Bedürfnisnachweis abhängig gemacht werden)  
Geltungsbereich Pflanzland:  
Herzogenmatten / Lange Aegerten / Strengi  
Generell Gärten / Pflanzland im Landwirtschaftsgebiet  
Keine Gebühr:  
Gärten beim Reservoir / Gärten Lörzbachmühle (eigene Parkplätze)

Schiessanlage Mühlerain

 
  CHF
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren für 20.00

Mühlebachtal und Lörztal

   
  CHF
Zufahrtsbewilligung mit einer Laufzeit von fünf Jahren für Angehörige der Fischerreigesellschaft 20.00
Einmalige Zufahrtsbewilligung zur Plumpi, Feuerstelle Wasserturm etc. 20.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Einwohnerdienste - Sicherheit
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:
 

 
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