Wasserversorgung (Anschlussbeiträge, Mengengebühren, Bewilligungsgebühren)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Wasserreglement der Einwohnergemeinde Allschwil vom 29. November 2006, §§ 34 bis 47
 
Anschlussbeiträge1)
Den Ansatz für den Anschlussbeitrag an die Wasserversorgungsanlagen ist teuerungsindexiert und beträgt:
CHF 30.00 pro m2 Grundstücksfläche. (Indexstand am 01.04.2007 = 117.0 Punkte).
(Zürcher Index der Wohnbaupreise, Basis April 1998 = 100 Punkte).
 
Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss Nr. 570 vom 11. Juli 2007, in Kraft per 1. August 2007 (Totalrevision Wasserreglement)
   
  CHF
Jährliche Gebühren 2)  
Jährliche Grundgebühr (exkl. MWST) für Wasserzähler  
  Nennweite (mm)    
  <=20   140.00
  25   195.00
  32   330.00
  40   535.00
  50   2'500.00
  65   3'385.00
  75   3'385.00
  80   5'300.00
  100   7'360.00
  >100   40.00 pro m3/h
   
Jährliche Grundgebühr (exkl. MWST) für Sprinkleranlagen 40.00 je m3/h
Anschlussleistung
Mengengebühr (exkl. MWST) für Trinkwasser ab Trinkwassernetz der öffentlichen Wasserversorgung 1.50 pro m3
Mengengebühr (exkl. MWST) für Brauchwasser vom Pumpwerk Wänglismatten 0.34 pro m3
Mengengebühr (exkl. MWST) für Brauchwasser von den Quellen "Himmelrich" und "Sybillenhof" 0.00 pro m3
   
Gebühren für den vorübergehende Bezug von Wasser 2)  
Vorübergehender Bezug von Bauwasser (Wasserzählermiete pauschal pro Baustelle und Zähler)
zuzüglich Mengengebühr für Trinkwasser (exkl. MWST)
50.00

  CHF
Gebühren für Bewilligungen, Kontrollen und besondere Dienstleistungen  
Der Gebührenansatz für die Bearbeitung und Besprechung von Gesuchen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, wobei jede einzelne Teilleistung oder Handlung separat erfasst wird und für die Ausstellung der Wasseranschlussbewilligung in jedem Fall mindestens CHF 100.00 erhoben wird. (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten
 mindestens 100.00
Der Gebührenansatz für die Durchführung von Kontrollen und für die Erbringung von besonderen Dienstleistungen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, gerechnet für jede einzelne Teilleistung oder Handlung. (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten

 
Erstellen von Zwischenabrechnungen von jährlichen Gebühren 4)
(ausgenommen bei Eigentümerwechsel)
 
20.00 pro Abrechnung
Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Stand der Gebührenansätze: 1. August 2007
Erfolgte Revisionen:
2) Gemeinderatsbeschluss 884.07 vom 14.11.2007; in Kraft per 01.01.2008
3) 10.12.08; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009
4) 25.08.10; Gemeinderatsbeschluss 545.10 vom 25.08.2010; in Kraft per 01.01.2011

 
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