Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
| CHF | |
| Steuerpflichtige mit Ergänzungsleistungen | kostenlos |
| Übrige Steuerpflichtige (AHV/Rentenbezüger) | nach Aufwand jedoch mind. CHF 50.00 |
| Für Steuerpflichtige, welche über ein Brutto-Vermögen von über Fr. 100'000.00 verfügen, werden keine Steuererklärungen ausgefüllt. Den betroffenen Personen wird die Konsultation einer Bank oder eines Treuhandbüros empfohlen. | |
| Nachträgliche Erstellung einer Kopie der Steuererklärung | 10.00 |
| Beschriftung einer neuen Steuererklärung infolge Verlust | kostenlos |
| Erstellen von Steuerbestätigungen | 10.00 |
| Zuständige Hauptabteilung: Finanzen - Steuern |
| Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2004 |
| Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss 679.03 vom 05.11.2003; in Kraft per 01.01.2004 |
| Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009 |