Steuerwesen; Ausfüllen einer Steuererklärung

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

   
  CHF
Steuerpflichtige mit Ergänzungsleistungen kostenlos
Übrige Steuerpflichtige (AHV/Rentenbezüger) nach Aufwand jedoch
mind. CHF 50.00
   
Für Steuerpflichtige, welche über ein Brutto-Vermögen von über Fr. 100'000.00 verfügen, werden keine Steuererklärungen ausgefüllt. Den betroffenen Personen wird die Konsultation einer Bank oder eines Treuhandbüros empfohlen.  
Nachträgliche Erstellung einer Kopie der Steuererklärung 10.00
Beschriftung einer neuen Steuererklärung infolge Verlust kostenlos
Erstellen von Steuerbestätigungen 10.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Finanzen - Steuern
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2004
Erfolgte Revisionen:
Gemeinderatsbeschluss 679.03 vom 05.11.2003; in Kraft per 01.01.2004
Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009

 
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