Schiessanlagen "Mühlerain"

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 
  CHF
300m-Anlage  
Örtliche Vereine:  
Schussgeld, Feldschiessen, UV-Schiessen  
Jungschützenkurs, Winterschiessen pro Schuss 0.15
Auswärtige Vereine:  
Schussgeld pro Schuss 0.20
Benützungsgebühren pauschal pro Tag 50.00
pro 1/2 Tag 30.00
Militärische Einheiten:  
Schussgeld (gem. EMD) pro Schuss 0.25
Nebenkosten nach Aufwand  
   
50m-Anlage  
Örtliche Vereine, pauschal pro Jahr 500.00
Auswärtige Vereine, pauschal pro Tag 100.00
pro 1/2 Tag 50.00
Militäreinheiten gemäss Ansätzen EMD
Entschädigung technischer Leiter:  
Obligatorische Übungen pro Std. 20.00
Spezielle Anlässe, pauschal pro Tag 120.00
pro 1/2 Tag, max. 4 Std. 60.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Einwohnerdienste - Sicherheit
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss 104.03 vom 19.02.2003, in Kraft per 01.01.2003
 

 

Schützenstube "Mühlerain"
Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 
  CHF
Miete Schützenstube pro Tag 130.00
Hauswartentschädigung 80.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Einwohnerdienste - Sicherheit
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: Gemeinderatsbeschluss 104.03 vom 19.02.2003, in Kraft per 01.01.2003

 
Einwohnergemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, CH-4123 Allschwil, Telefon +41 (0)61 486 25 25, Fax +41 (0)61 486 25 48, gemeinde@allschwil.bl.ch