Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
| Reglement über die Reklameeinrichtungen der Gemeinde Allschwil (Reglamereglement) vom 17. Januar 2007, § 12 | |
| CHF | |
| Die Gebühr für die Erteilung einer Bewilligung beträgt: | |
| Unbeleuchtete Schriften (Einzelbuchstaben) an der Fassade etc., je nach Fläche pro m2 Dabei gilt das kleinste schriftumfassende Rechteck. Im Minimum wird 1.0 m2 berechnet |
85.00 |
| Reklameschilder und Leuchtkästen je nach Fläche, pro m2 Im Minimum wird 1.0 m2 berechnet |
170.00 |
| Leuchtschriften (Einzelbuchstaben) je nach Fläche, pro m2 Dabei gilt das kleinste schriftumfassende Rechteck. Im Minimum wird 1.0 m2 berechnet. |
170.00 |
| Flaggen pro m2 | 170.00 |
| Wimpel pro Anlage | 50.00 |
| Freistehende Reklameeinrichtungen wie Kuben, Prismen, Schilder etc. werden aufgrund der Abwicklung berechnet, pro m2 | 170.00 |
| Baureklamen pro m2 | 30.00 |
| Plakatanschlagstellen auf privaten Grund | |
| Einmalige Gebühr: | |
| Format | |
| F4 | 300.00 |
| F200 | 600.00 |
| F12 | 900.00 |
| GF | 3'600.00 |
| Ausnahmsweise (z.B. bei temporären Anschlagstellen, Sonderregelungen, etc.) kann anstelle der einmaligen eine wiederkehrende Gebühr erhoben werden, diese beträgt pro 12 Monate: | |
| Format | |
| F4 | 60.00 |
| F200 | 120.00 |
| F12 | 180.00 |
| GF | 720.00 |
| Augenscheine und Besprechungen, die den normalen Aufwand übersteigen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wir eine bestehende Reklame ersetzt, so reduziert sich die Gebühr um 50%. Für die Behandlung und Ablehnung eines Reklamegesuches werden 30% der aufgeführten Gebühren erhoben. Für nicht aufgeführte Reklameeinrichtungen gelten sinngemäss die oben erwähnten Gebührenansätze. | |
| Zuständige Hauptabteilung: Hochbau - Raumplanung |
| Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003 |
| Erfolgte Revisionen: |