Marktwesen

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Verordnung über das Marktwesen der Gemeinde Allschwil (Marktordnung) vom 7. Juli 1999, Art. 7
   
  CHF
Standplatzgeld (inkl. Reklamegebühr, Stromanschlussmöglichkeit und 3 Laufmeter) 20.00
Jeder weitere Laufmeter zusätzliche 5.00
Kosten für Ermöglichung von Strom- und Wasseranschlüssen 5.00
Für solche Anschlüsse sind die Marktverkäufer grundsätzlich selber besorgt. Allfällige Kosten für Stromzufuhr und Steckdosenanschluss oder für Wasseranschluss werden nach Aufwand separat verrechnet.  
Reinigungsgebühr  
Bei Nichtbeachten von § 12 der Marktordnung pro Markttag 50.00
Bearbeitungsgebühr  
Vermehrte Umtriebe bei unentschuldigtem Fernbleiben oder schriftlichem Einzug des Standlatzgeldes pro Markttag 30.00
Vermietung von Markständen  
Mietgebühr pro Marktstand und Markttag inkl. Transport 30.00
Übrige Vermietungen ohne Transport 20.00
Restaurationsbetrieb inkl. Gelegenheitswirtschaftspatent pro Markttag 1) 50.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Hochbau - Raumplanung
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: 1) 09.12.04 Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
 

 


 
Einwohnergemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, CH-4123 Allschwil, Telefon +41 (0)61 486 25 25, Fax +41 (0)61 486 25 48, gemeinde@allschwil.bl.ch