Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
| Verordnung über das Marktwesen der Gemeinde Allschwil (Marktordnung) vom 7. Juli 1999, Art. 7 | |
| CHF | |
| Standplatzgeld (inkl. Reklamegebühr, Stromanschlussmöglichkeit und 3 Laufmeter) | 20.00 |
| Jeder weitere Laufmeter zusätzliche | 5.00 |
| Kosten für Ermöglichung von Strom- und Wasseranschlüssen | 5.00 |
| Für solche Anschlüsse sind die Marktverkäufer grundsätzlich selber besorgt. Allfällige Kosten für Stromzufuhr und Steckdosenanschluss oder für Wasseranschluss werden nach Aufwand separat verrechnet. | |
| Reinigungsgebühr | |
| Bei Nichtbeachten von § 12 der Marktordnung pro Markttag | 50.00 |
| Bearbeitungsgebühr | |
| Vermehrte Umtriebe bei unentschuldigtem Fernbleiben oder schriftlichem Einzug des Standlatzgeldes pro Markttag | 30.00 |
| Vermietung von Markständen | |
| Mietgebühr pro Marktstand und Markttag inkl. Transport | 30.00 |
| Übrige Vermietungen ohne Transport | 20.00 |
| Restaurationsbetrieb inkl. Gelegenheitswirtschaftspatent pro Markttag 1) | 50.00 |
| Zuständige Hauptabteilung: Hochbau - Raumplanung |
| Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003 |
| Erfolgte Revisionen: 1) 09.12.04 Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005 |