Kinder- und Jugendzahnpflege

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege der Gemeinde Allschwil vom 27. Mai 1998, § 10
    
  CHF
Verwaltungsgebühr pro Abrechnung über zahnärztliche Behandlungen. Von der Gebühr ausgenommen sind reine Kontrolluntersuchungen ohne Kariesbefund und ohne weitere Behandlung. 12.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Bildung - Erziehung - Kultur
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:

 
Einwohnergemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, CH-4123 Allschwil, Telefon +41 (0)61 486 25 25, Fax +41 (0)61 486 25 48, gemeinde@allschwil.bl.ch