Geschirrmobil, Vermietung

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
  CHF
Für Anlässe in Allschwil von Allschwiler Schulen (inkl. Transport durch Gemeinde)  
a) Pauschale pro Anlass keine
b) Kaution keine
c) Endreinigung nach Aufwand
Für Anlässe in Allschwil von Organisatoren, die der IG Allschwiler Vereine angeschlossen sind (inkl. Transport durch Gemeinde)  
a) Pauschale pro Anlass 300.00
b) Kaution 500.00
c) Endreinigung nach Aufwand
Für alle anderen Anlässe (Transport durch die Mietpartei)  
a) Pauschale pro Anlass 500.00
c) Kaution 500.00
c) Endreinigung nach Aufwand
Ausleihung von Geschirr und Besteck ohne gleichzeitiges Mieten des Geschirrmobils; pro Anlass  
- Essteller, Gabel, Messer; pro Einheit à je 48 Stück 10.00
- Dessertteller; pro Einheit à je 48 Stück 10.00
- Suppenschale, Löffel; pro Einheit à je 48 Stück 10.00
- Kaffeetasse, Untertasse, Löffel; pro Einheit à je 48 Stück 10.00
- Universalgläser (1.45 dl, Fassform); pro Einheit à je 40 Stück 10.00
- Universalgläser (2 dl, geeicht); pro Einheit à je 24 Stück 10.00
- Depot pro Einheit 20.00  

 

Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:

 
Einwohnergemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, CH-4123 Allschwil, Telefon +41 (0)61 486 25 25, Fax +41 (0)61 486 25 48, gemeinde@allschwil.bl.ch