Feuerungskontrolle

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinde Allschwil vom 24. Mai 2000, Art. 16
    
  Gebühr pro Kontrolle bzw. Nachkontrolle
CHF
Einstoffbrenner  
Oel oder Gas einstufig 1) 110.00
Oel oder Gas zweistufig  1)195.00
Oel oder Gas modulierend  1)195.00
Zweistoffbrenner  
Oel oder Gas einstufig 1) 180.00
Oel oder Gas zweistufig 1) 285.00
Oel oder Gas modulierend 1) 285.00
Oelanalysen  
Für Oelanalysen werden die Entstehenden Kosten separat verrechnet nach Aufwand
Abwesenheit  
Kann eine Kontrolle zum vereinbarten Termin wegen Abwesenheit des Anlagebetreibers nicht durchgeführt werden, so werden in Rechnung gestellt 40.00
Speziell Zeitaufwendungen und Arbeitsgänge werden separat nach Aufwand verrechnet, pro 1/4 Stunde 20.00
Verwaltungsaufwand der Gemeinde für Servicefirmen pro Kontrollmessung 35.00

 

Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen: 09.12.04; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
Gebührenanpassung: GRB 461 vom 22. August 2008; in Kraft per Messperiode 2008/2009

 
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