Baubewilligungswesen

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 (SGS 400) sowie kantonale Verordnung über die Gebühren für Bau- und Kanalisationsbewilligungen vom 22. Dezember 1992 (SGS 425)
   
   
Bewilligungswesen CHF
Kleinbaubewilligung
Mind. 100.00
je nach Aufwand
Nichtforstliche Kleinbauten, inkl. amtl. Publikationsgebühr 1) 2)
Mind. 100.00
je nach Aufwand
Einfriedungsbewilligung
Renovations- und Sanierungsbewilligungen
je nach Aufwand 80.00
80.00
Bauanfragen, schriftliche Stellungnahme der Gemeinde 4)
Mind. 150.00
(je nach Aufwand)
Zonenrechtliche Auskünfte, Vorabklärungen, Kontrollen, Beratung 2)  
Allg. Auskünfte über kommunale Zonenvorschriften sind bis eine Stunde pro Thema, Projekt oder Baugesuch kostenlos. Alle weiteren Dienstleistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:  
a) Vorabklärungen 100.00 pro Stunde
b) Bei aussergewöhnlich zeitintensiven Beratung eine Rechnung nach Aufwand gestellt 100.00 pro Stunde
c) Schriftliche Parzellenauskünfte mit Nutzungsberechnung 100.00 pro Stunde
   
Dienstbarkeiten 2)  
Administrative Vorbereitungszeit für die Gewährung von Dienstbarkeiten bei gemeindeeigenen Grundstücken (z.B. Näherbaurechten, Grenzbaurechten usw.)  
Administrative Vorbereitung zur Löschung von Grundbucheinträgen, sonstigen Dienstbarkeiten oder Servituten bei privaten Grundstücken.
Ins besondere Fälle entscheidet der Gemeinderat über höhere Gebühren.
300.00 pro Parzelle
Entwurf einer öffentlichen Urkunde oder Beratung 100.00 pro Stunde
   
Beratung im Bauausschuss oder in der Arbeitsgruppe Dorfkern 2)  
Von Architekten, Planern oder Bauherrn beantragte Beratung (unabhängig vom Beratungsergebnis) 300.00 pro Sitzung
   
Hausnummern CHF  
- Aluguss pro Stück 2) 40.00  
- Emailliert pro Stück 40.00  
   
Verschiedene Verwaltungsleistungen  
Leihgebühr von Bauplänen 50.00  
- Depotgebühr 100.00  
Abgabe von Reglementen 4.00  
Abgabe von Zonenplänen 6.00  
Versand- / Rechnungsspesen 13.00  
Anfertigung von Fotokopien  
- A4-Kopien pro Stück 1.00  
- A3-Kopien pro Stück 1.50  
- Grundgebühr für Kopien von Archivakten 10.00  
Pläne Leitungskataster 1)  
- A4-Plot pro Stück 20.00  
- A3-Plot pro Stück 25.00  
Hausnummern  
- Aluguss pro Stück 40.00  
- Emailliert pro Stück 40.00  
Höhenfixpunkte pro Punkthöhe 5.00  

 

Zuständige Hauptabteilung: Hochbau - Raumplanung / Tiefbau - Umwelt 1)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2008
Erfolgte Revisionen: 05.11.2003; Gemeinderatsbeschluss 679.03, in Kraft per 01.01.2004
1) 09.12.05; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
2) 12.12.06; Gemeinderatsbeschluss 949.07, in Kraft per 01.01.2008
3) 10.12.08; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009
4) 25.08.10; Gemeinderatsbeschluss 545.10 vom 25.08.2010; in Kraft per 01.01.2011

 
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