Abwasserbeiträge (Anschlussbeiträge, Mengengebühren, Bewilligungsgebühren)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Allschwil (Kanalisationsreglement) vom 29. November 2006 sowie kantonales Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (SGS 782)
 
Anschlussbeiträge1)
Der Ansatz für den Anschlussbeitrag an Abwasseranlagen ist teuerungsindexiert und beträgt:
CHF 70.00 pro m2 zonengewichtete Grundstücksfläche Indexstand am 01.04.2007 = 117.0 Punkte).
(Zürcher Index der Wohnbaupreise, Basis April 1998 = 100 Punkte).
 
Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss Nr. 569 vom 11. Juli 2007, in Kraft per 1. August 2007 (Totalrevision Abwasserreglement)
 
   
Jährliche Gebühren 2) CHF
Mengengebühr (exkl. MWST) für das in die öffentliche Kanalisation abgeleitete Regenwasser
0.55 pro m3
Mengengebühr (exkl. MWST) für Schmutzwasser 1.25 pro m3
 

 
   
Gebühren für Bewilligung, Kontrollen und besondere Dienstleistungen CHF
Der Gebührenansatz für die Bearbeitung und Besprechung von Gesuchen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, wobei jede einzelne Teilleistung oder Handlung separat erfasst wird und für die Ausstellung der Kanalisationsbewilligung in jedem Fall mindestens CHF 100.00 erhoben werden. (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten
mindestens 100.00
Der Gebührenansatz für die Durchführung von Kontrollen und für die Erbringung von besonderen Dienstleistungen beträgt:
CHF 25.00 pro volle oder angebrochene Viertelstunde, gerechnet für jede einzelne Teilleistung oder Handlung (MWST-frei)
25.00 pro 15 Minuten
   
Erstellen von Zwischenabrechnungen von jährlichen Gebühren 3)
(ausgenommen bei Eigentümerwechsel)
 
20.00 pro Abrechnung
Zuständige Hauptabteilung: Tiefbau - Umwelt
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2008
Erfolgte Revisionen:
2) Gemeinderatsbeschluss 883 vom 14.11.2007; in Kraft per 01.01.2008
3) 25.08.10; Gemeinderatsbeschluss 545.10 vom 25.08.2010; in Kraft per 01.01.2011

 
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