Absolute Leinenpflicht für Hunde während der
Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April – 31. Juli 2010 im Allschwiler Wald
Zum Schutz unseres Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Abs. 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 4 Abs. 2 des Hundereglements der Gemeinde Allschwil).
Gemeindeverwaltung Allschwil
Gemeindepolizei