Ersatz einer Anode

Bewilligung für den Ersatz einer Anode der Gleichrichteranlage des Kathodischen Korrosionsschutzes der Gasleitung

 
be. Der Gemeinderat hat am 7. September 2011 dem Projekt für den Ersatz einer Anode der Gleichrichteranlage des Kathodischen Korrosionsschutzes der Gasleitung auf dem Waldweg im Gebiet Frischmannsholz zugestimmt. Der Ersatz der Anode gilt als nicht forstliche Kleinbaute im Sinne der Waldgesetzgebung.
 
Die Unterlagen können vom 19. September 2011 bis 29. September 2011 wie folgt eingesehen werden:
 

Ort:
Gemeindeverwaltung Allschwil, Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 110
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr, Montag / Mittwoch / Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 061 / 486'25'52 oder '88)

 
Gegen diesen Entscheid kann innert der Auflagefrist (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig; es werden Entscheidgebühren von 300 bis 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen (§ 20 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft, SGS 175) können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden.
 
 
Gemeinderat Allschwil

 
Einwohnergemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, CH-4123 Allschwil, Telefon +41 (0)61 486 25 25, Fax +41 (0)61 486 25 48, gemeinde@allschwil.bl.ch