Der Gemeinderat hat am 4. Februar 2009 zur Sicherung und Durchführung der Zonenrevision "Landschaft" eine Planungszone für folgendes Gebiet beschlossen: Parzellen C 422 und C 423, Nebenhöfe 251.
Die Planungszone richtet sich nach § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes. Gegen den Erlass der Planungszone kann innert 10 Tagen (ab Publikation) schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Andreas Gisske, Abteilungsleiter Gesuche, Telefon-Nr. +41 61 / 486'25'89.